AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags und gelten für alle Angebote. Der Kunde/die Kundin wird vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen und erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie die AGBs akzeptiert.


1. Anwendungsbereich


1.1 Katrin Williams (im folgenden Dienstleister genannt) erstellt für den Kunden/die Kundin im Rahmen des vereinbarten Personal-Training ein auf seine/ihre Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.


1.2 Begleitung und Anleitung des Kunden/der Kundin bei der Durchführung der Personal-Training-Einheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den Dienstleister.


1.3 Der Dienstleister kann das Trainingskonzept jederzeit anpassen, soweit der Kunde/die Kundin dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden/der Kundin zu entsprechen.


1.4 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden/die Kundin persönlich in Anspruch genommen werden.


1.5 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 511 BGB.


2. Personal-Training, Kurse, Workshops/Events


2.1 Die Planung und Durchführung eines Personal-Trainings zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Dienstleister werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.


2.2 Der Kunde/Die Kundin informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.


2.3Der Kunde/Die Kundin beantwortet alle Fragen zum derzeitigen /bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.


2.4 Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden/der Kundin einzeln und schriftlich im Trainingsvertrag aufgeführt.


2.5 Die Dauer einer Personal-Training-Einheit beträgt 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.


2.6 Art, Umfang und Ort jeder Personal-Training-Einheit werden mit dem Kunden/der Kundin abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.


2.7 Der Beginn des sportlichen Trainings ist nur nach einem obligatorischen Check-up durch den Dienstleister möglich.


2.8 Die Anmeldung zu Kursen, Workshops und Events müssen schriftlich (Email, Post, Kontaktformular) erfolgen. Die Teilnehmer erhalten daraufhin eine Anmeldebestätigung. Die Plätze werden nach Datum des Eingangs vergeben.


3. Haftung


3.1 Der Dienstleister haftet dem Kunden/der Kundin gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen.


3.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden/von der Kundin zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.


3.3 Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden/der von der Kundin mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.


3.4 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden/der Kundin zu genügen.


3.5 Der Kunde/Die Kundin hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.


4. Zahlungsbedingungen


4.1 Der Dienstleister erhält für die nach Punkt 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten Dienstleistungen ein Honorar in angegebenen Höhe. Alle Preise sind Endpreise.


Im Falle einer Stornierung vor Kursbeginn/gebuchtem Personaltraining fallen folgende Stornierungsgebühren an:

Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr

Stornierung ab Tag 13 vor Kursbeginn oder Nichtabsagen 100% der Kursgebühr

Stornierung/Absage bis 24h vor Termin ( nur Personaltraining) kostenfrei/ danach 100% der gebuchten Leistung abzgl. Fahrtkosten


4.2 Zahlungen erfolgen im Voraus.


4.3 Es gelten die jeweils aktuellen Honorare und Kursgebühren. Diese sind auf Anfrage erhältlich und stehen auf der Website unter www.katrinwilliams.de. Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden/der Kundin umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.



5. Sonstige Kosten


5.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden/von der Kundin zu tragen.


5.2 Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden/der Kundin Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum vom Dienstleister.


5.3 Die Fahrkosten werden mit 0,50 € pro gefahrenen Kilometer Einfachentfernung berechnet.


6. Verhinderung und Ausfall


6.1 Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde/die Kundin schnellstmöglich vor Trainingsbeginn abzusagen.


6.2 Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine des Personaltrainings selbstverständlich nachgeholt.


6.3 Sollte die Durchführung eines Personal-Trainings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Personal-Training gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden/der Kundin getroffen.


6.4 Nicht wahrgenommene Kurstermine, aus welchen Gründen auch immer, können nicht nachgeholt oder erstattet werden.


7. Ersatzansprüche


7.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten im Personaltraining werden gutgeschrieben. Kurstermine werden nachgeholt.


8. Datenschutz


8.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden/der Kundin werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.


8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.


9. Geheimhaltung


9.1 Der Kunde/Die Kundin verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Dienstleister und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.


9.2 Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden/der Kundin Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.


10. Sonstige Vereinbarungen


10.1 Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail, WhatsApp).


10.2 Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden/der Kundin bedarf es hierfür nicht.


10.3 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.


11. Schlussbestimmungen


11.1Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.


11.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.


11.3 Als Gerichtsstand wird Hermeskeil vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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